OÖ. Gründerfonds Link zur Förderung kopieren

Der „Oö. Gründerfonds“ verschafft Unternehmensgründern
und Betriebsübernehmern in der Startphase durch Beteiligungen günstiges Eigenkapital. Die stille Beteiligung erfolgt entweder durch das Land Oberösterreich oder durch ein Unternehmen, welches vom Land Oberösterreich beauftragt/ermächtigt wurde/wird, sich als
echter stiller Gesellschafter im eigenen Namen und auf Rechnung des Oö. Gründerfonds
(treuhändig) mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Oberösterreichische Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (UBG)
Behtlehemstraße 3, 4020 Linz
0732/777800-0
office@kgg-ubg.at
http://www.kgg-ubg.at

Ergebnisunabhängige Entgelte (Stand: 06.02.2026)

Die UBG verrechnet für die Antragsprüfung und Vertragsabwicklung einmalig ein Bearbeitungsentgelt von 1,51 Prozent der Beteiligung, mind. 570,00 Euro. Während der Beteiligungsdauer wird ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von 121,00 Euro verrechnet. Bei vom Beteiligungsnehmer veranlassten Änderungen des Beteiligungsvertrages ist eine pauschale Gebühr von 121,00 Euro zu entrichten. Für den Fall verspäteter Vorlage von vertraglich vereinbarten Unterlagen wird ein Betrag von 46,00 Euro in Rechnung gestellt.

Gewinnanteile

Für das 1. – 3. Jahr werden keine Gewinnanteile verrechnet. Ab dem 4. Laufzeitjahr errechnet sich der Gewinnanteil entsprechend dem Verhältnis des Beteiligungs­nominalkapitals zum nachgewiesenen Eigenkapital zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Diese Beteiligungsrelation wird bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit vereinbart, ein negatives Eigenkapital bleibt außer Ansatz.

Oberbegrenzung:
Kalkulatorische Verzinsung des Beteiligungskapitals
per Zinssatz Euribor 3-Monate (Durchschnittswert des Abrechnungsjahres, Verzinsung p.a. dek., klm/360) zuzüglich 5,0 %-Punkte (aufgerundet auf ein volles 1/8 %).

Gewinngrundlage bildet das jeweilige „Ergebnis vor Steuern“ (vormals: "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit") vor Normal-Afa, Gewinnanteilen obiger oder anderer Gesellschafter, Ertragssteuern und Rücklagenbewegungen. Bei unterjähriger Veränderung der Einlage erfolgt eine zeitanteilige Aliquotierung des Ergebnisanspruches, wobei nur volle Kalendermonate gerechnet werden. Für Einnahmen-
Ausgabenrechner sind die Bestimmungen sinngemäß anzuwenden. Der Gewinnanteil ist bei Vorlage des Jahresabschlusses, spätestens 9 Monate nach Bilanzstich-
tag, fällig. Eine Verlustbeteiligung bzw. eine Nachschusspflicht werden ausdrücklich
ausgeschlossen.

Prüfung Unternehmenskonzept samt Belegskontrolle (Rechnungen und Zahlungsbelege) 

Rechtsgrundlage

1) Richtlinien OÖ. Gründerfonds 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Schaffung eines Anreizes zur Umsetzung von Gründungsvorhaben

Referenznummer

1079953