Volle Erziehung in sozialpädagogischen Einrichtungen Link zur Förderung kopieren

Einrichtungen der vollen Erziehung übernehmen die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen, deren Erziehungsberechtigte aus vielfältigen Gründen nicht in der Lage sind, das Kindeswohl dauerhaft zu sichern. Diese Kinder und Jugendlichen leben in sozialpädagogischen Einrichtungen und werden hier versorgt. Sie bekommen individuelle Förderung und wenn notwendig, die Möglichkeit traumatische oder belastende Erfahrungen aufzuarbeiten. Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendlichen sich so entwickeln können, dass sie als Erwachsene ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Zentral in allen sozialpädagogischen Einrichtungen ist die Beziehungsarbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Sie sollen die Chance haben, stabile Beziehungserfahrungen zu machen und sich an ihrem Wohn- und Lebensort sicher zu fühlen. Ein weiterer zentraler Aspekt in der Vollen Erziehung ist die Partizipation: Kinder und Jugendliche werden als Expert:innen ihrer selbst gesehen, und es wird ihre Meinung in allen sie betreffenden Anliegen mitberücksichtigt. Weiters stellt die Eltern- und Bezugspersonenarbeit ein wichtiger Bestandteil einer stationären Betreuung dar.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaft Bregenz Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz
05574 4951 52516
bhbregenz@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/bhbr-kinder-und-jugendhilfe-v

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Kinder- und Jugendhilfe
Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
05572 308 53513
bhdornbirn@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/bhdo-kinder-und-jugendhilfe-v

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Kinder- und Jugendhilfe
Schlossgraben 1, 6800 Feldkirch
05522 3591 54523
bhfeldkirch@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/bhfk-kinder-und-jugendhilfe-v

Bezirkshauptmannschaft Bludenz Kinder- und Jugendhilfe
Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
05552 6136 51514
bhbludenz@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/bhbl-kinder-und-jugendhilfe

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe (KJH-G), LGBl.Nr. 29/2013 idgF, Kernleistungsverordnung, LGBl.Nr. 53/2013 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079862

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