Unterstüzung der mit der Pflege und Erziehung betrauten Person Link zur Förderung kopieren

Erziehungspersonen bekommen Unterstützung von qualifizierten Facheinrichtungen, die sie im Alltag begleiten. Die Ziele dafür werden gemeinsam mit der Kinder- und Jugendhilfe festgelegt.
Die Unterstützung kann unterschiedlich aussehen, zum Beispiel Beratung bei Erziehungsfragen, Unterstützung im Alltag, Hilfe wenn es um neue Kontakte geht, Training von Fähigkeiten oder Hilfe in Krisen.
Die Angebote richten sich vor allem an die Eltern, meist wird die ganze Familie – besonders Kinder und Jugendliche – mit einbezogen. Bei Bedarf wird auch direkt mit den Kindern gearbeitet.
Wenn es um Schutzmaßnahmen geht, wird außerdem überprüft, ob die vereinbarten Schritte (erteilte Aufgaben an die Eltern) eingehalten werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofstraße 41, 6901 Bregenz
05574 4951 52516
bhbregenz@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/bhbr-kinder-und-jugendhilfe-v

Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Kinder- und Jugendhilfe
Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn
05572 308 53513
bhdornbirn@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/bhdo-kinder-und-jugendhilfe-v

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Kinder- und Jugendhilfe
Schlossgraben 1, 6800 Feldkirch
05522 3591 54523
bhfeldkirch@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/bhfk-kinder-und-jugendhilfe-v

Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Kinder- und Jugendhilfe
Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz
05552 6136 51514
bhbludenz@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/-/bhbl-kinder-und-jugendhilfe

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe (KJH-G), LGBl.Nr. 29/2013 idgF, Kernleistungsverordnung, LGBl.Nr. 53/2013 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079839

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