Förderung von Interessensvertretungen in der ambulanten und stationären Betreuung und Pflege Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Personal- und Strukturkosten der Landesverbände und Interessensvertretungen in der ambulanten und stationären Betreuung und Pflege. Diese Förderung sichert die Handlungsfähigkeit der übergeordneten Trägerorganisationen und Dachverbände, um die Qualität und Weiterentwicklung der Pflege auf Landesebene zu. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Soziales und Integration (IVa)
Römerstraße 15, 6900 Bregenz
+43 5574 511 24105
soziales-integration@vorarlberg.at
https://vorarlberg.at/

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinie des Sozialfonds zur Gewährung von Mitteln aus dem Sozialfonds; Richtlinie des Sozialfonds zur Förderung der Mobilen Hilfsdienste (für Objekt- und Projektförderungen); Richtlinie des Sozialfonds zur Förderung der Hauskrankenpflege

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1079714

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