ARF - Breitband Austria 2020 Link zur Förderung kopieren

Eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur ist eines der wichtigsten Fundamente für erfolgreiche Digitalisierung. Mit den Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2020 werden die Ziele der Breitbandstrategie 2030, u.a. flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030, durch das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) unterstützt.

Die Förderungsinstrumente "BBA2020 Access" und "BBA2020 Leerrohr":

  • streben als Infrastrukturförderung die Verfügbarkeit von Gigabit-fähiger Kommunikationsinfrastruktur in jenen Gebieten Österreichs an, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden;
  • waren einem Notifikationsverfahren nach europäischen Beihilfenrecht zu unterziehen, welches mit einer positiven Entscheidung der Europäischen Kommission zu State Aid SA.41175 vom 17.12.2015 bzw. zu SA.58261 vom 14.12.2020 abgeschlossen wurden;
  • werden mit Mitteln zum einen aus der Recovery and Resilience Facility (RRF) im Rahmen von NextGenerationEU sowie aus nationalen Mitteln des BFG/BFRG finanziert.

Weitere Informationen finden sich unter: BBA2020 Access sowie BBA2020 Leerrohr

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG)
Sensengasse 1
+43 (0)5 7755-0
foerderservice@ffg.at
http://www.ffg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.05.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Kontrolle, die Entscheidung über die Auszahlung und die Auszahlung selbst erfolgen durch die Abwicklungsstelle im Auftrag des Förderungsgebers BMWKMS (vormals BMF bzw. BMLRT) nach den im Ausschreibungsleitfaden der Abwicklungsstelle definierten Prozessen und Regelungen.

Die Kontrolle, die Entscheidung über die Auszahlung und die Auszahlung wie die Berichtslegung und Prüfung selbst erfolgen durch die Abwicklungsstelle im Auftrag des Förderungsgebers BMWKMS (vormals BMF bzw. BMLRT) nach den im Ausschreibungsleitfaden der Abwicklungsstelle definierten Prozessen und Regelungen.

Rechtsgrundlage

Sonderrichtlinie(n) Breitband Austria 2020: Access - 4. bis 6. Ausschreibung; Sonderrichtlinie(n) Breitband Austria 2020: Leerrohr - 8. bis 13. Ausschreibung; Notifikationsbeschlüsse der Europäischen Kommission zu State Aid SA.41175 (2015/N) – Austria Broadband Austria 2020, C(2015) 9686 final vom 17.12.2015 sowie State Aid SA.58261 (2020/N) – Austria Broadband Austria 2020 Prolongation, C(2020) 9161 final vom 14.12.2020

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

456,25 Mio. Euro

Wirkungsziele

flächendeckende Verfügbarkeit von symmetrischen Gigabit-Zugängen bis Ende 2030

Referenznummer

1079698

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