Salzburger Landeshilfe Link zur Förderung kopieren

Die Salzburger Landeshilfe soll im Rahmen des Notfallfonds und der Weihnachtsbeihilfe durch niederschwelligen Zugang Menschen, die sich in einer einmaligen und nicht dauerhaften Notsituation befinden, oder Menschen, denen eine solche
Notsituation unmittelbar droht, finanzielle Unterstützung ermöglichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke

Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke

Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke

Bezirkshauptmannschaft St. Johann, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke

Bezirkshauptmannschaft Hallein, Gruppe Soziales
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/bezirke

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/03: Soziale Absicherung und Eingliederung
Postfach 527
5020 Salzburg
+43 662 8042-0
soziales@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Dem Hilfesuchenden erwachsen keine Verfahrenskosten.

Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung nach Verfahrensabschluss.

Alle belegbaren Tatsachen sind zu belegen und werden z.B. durch Abfrage von Einkommensdaten, Abfrage von Versicherungsdaten, Abfrage von Meldedaten, Abfrage von Leistungsdaten des AMS, etc. überprüft.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien zur Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1079656

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