Erhaltung Baukulturerbe Kellergasse in NÖ Link zur Förderung kopieren

Die Kellergassen stellen ein bedeutungsvolles Baukulturerbe dar. Diese zu erhalten ist eine wichtige baukulturelle Aufgabe des Landes NÖ. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Erhaltung der Kellerobjekte in seiner Schlichtheit, Ursprünglichkeit und als Bestandteil des Ensembles Kellergasse.
Die Kellergassen sind aufgrund ihrer Nutzungsänderungen immer rascheren baulichen Veränderungen unterworfen. Um ein nachhaltiges, attraktives und authentisches Erscheinungsbild beizubehalten, will das Land Ziele definieren
die:

  • Der traditionellen Baukultur eine respektvolle Werthaltung entgegenbringen.
  • Die historisch gewachsene Kellergasse in ihrem bekannten Erscheinungsbild angemessen und sensibel bewahren (oder weiterentwickeln).
  • Den Bautypus erhalten sowie die historischen Baudetails bewahren bzw. wiederherstellen.
  • Wesentliche landschaftstypische Sichtachsen und Blickbezüge gewährleisten.

Die Förderung soll helfen die überlieferten Strukturen zu bewahren, die bauliche Erscheinungsform zu erhalten, sensibel weiter zu entwickeln und die kulturelle Bautradition der Kellergasse wieder in Erinnerung rufen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Allgemeiner Baudienst
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
02742 9005 9005
post.bd1-b@noel.gv.at
https://www.noe-baukulturerbe.at

Förderuntergrenze: € 400,00

Förderobergrenze: € 4.000,00

Erst nach Vorliegen der benötigten Unterlagen und der
Kontrolle dieser wird der Förderbetrag ausbezahlt. Stichprobenartig erfolgt auch eine Vor-Ort-Kontrolle durch die Abwicklungsstelle vor der Auszahlung.

Rechtsgrundlage

Richtlinien zum Förderprogramm Erhaltung Baukulturerbe Kellergasse in NÖ
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,411 Mio. Euro

Referenznummer

1079615