Altersgerechter Umbau - Investitionszuschuss Link zur Förderung kopieren

Für den altersgerechten und barrierefreien Umbau, zum Beispiel des Badezimmers oder des Zugangs zur Wohnung bzw. zum Haus, kann ein Investitionszuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderbaren und angemessenen Kosten, maximal aber in Höhe von 7.500 Euro gewährt werden.

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • Mieterinnen und Mieter von Wohnungen
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Eigenheimen
  • Pächterinnen und Pächter von Kleingartenwohnhäusern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

wohnfonds_wien
Lenaugasse 10
1082 Wien
+43 (0)1 403 59 19-0
office@wohnfonds.wien.at
http://www.wohnfonds.wien.at/sanierung1

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989) und Verordnung der Wiener Landesregierung über die Gewährung von Förderungen im Rahmen des II. Hauptstückes des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 (Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1079508

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