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Gemeinden haben in der Umsetzung von Energie-, Klimaschutz- und Umweltzielen eine wichtige Rolle. Sie haben als Gebietskörperschaft Behördenfunktion (z.B. als Baubehörde erster Instanz) und bedeutende politische Gestaltungskompetenz. Sie führen gemeindeeigene Betriebe und Einrichtungen und sind wichtige Multiplikatorinnen und Multiplikatoren mit Vorbild und Servicefunktion für die Bevölkerung. Um Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter für diese anspruchsvollen Aufgaben noch besser zu rüsten, wurde der Bildungsscheck für Gemeindebeauftragte geschaffen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft - RU3
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
post.ru3@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nähere Informationen zum Förderangebot sind auf der Homepage des Landes NÖ unter folgendem Link zu finden: https://www.noe.gv.at/noe/Klima/Foerd_Bildungsscheck-fuer-NOE-Gemeindebeauftragte.html

Es können max. 75% der externen Kurskosten durch den Bildungsscheck unterstützt werden - gedeckelt mit einem Höchstbetrag von € 500,-- pro Kurs.

Die Verrechnung erfolgt direkt mit dem Bildungsanbieter.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz Informationsblatt "Bildungsscheck für Gemeindebeauftragte"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079474

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