Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen; barrierefreie Maßnahmen; Erwerb von Altobjekten Link zur Förderung kopieren

Eine Förderung wird gewährt für:

  • Sanierungsmaßnahmen des Eigenheims zur Einsparung von Energie (Abschnitt A)
  • Austausch von Heizsystemen (Abschnitt B)
  • Maßnahmen für barrierefreies Wohnen bei Eigenheimen oder Wohnungen in einem mehrgeschossigen Wohnbau (Abschnitt C)
  • den Erwerb von Altobjekten mit höchstens zwei Wohnungen (Abschnitt D)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 - Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt
sanierung@ktn.gv.at

Wohnbau - Land Kärnten

Terminvereinbarungen ausschließlich unter: online-Terminvereinbarung

Rechtsgrundlage

§§ 25-28 Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017, LGBl. Nr. 68/2017 idgF; Richtlinie für die Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen gültig 01.01.2026 bis 31.12.2028
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1079441

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