Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet zur Stärkung des Fußverkehrs einmalige, nicht rückzahlbare Planungszuschüsse und einmalige, nicht rückzahlbare Projektzuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Zu-Fuß-Gehens (wie z. B. die Errichtung oder Verbreiterung von baulich getrennten Gehsteigen, die Schaffung neuer Fußwegverbindungen, die Einrichtung sicherer Querungsstellen, die (Um-)gestaltung von Plätzen, die verbesserte Beleuchtung, sowie die Errichtung blauer und grüner Infrastruktur samt Ausstattungselementen) im Sinne der Fußverkehrsstrategie Steiermark 2030+.
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.