Förderung Fußverkehr Link zur Förderung kopieren

Das Land Steiermark gewährt für sein Gebiet zur Stärkung des Fußverkehrs einmalige, nicht rückzahlbare Planungszuschüsse und einmalige, nicht rückzahlbare Projektzuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Zu-Fuß-Gehens (wie z. B. die Errichtung oder Verbreiterung von baulich getrennten Gehsteigen, die Schaffung neuer Fußwegverbindungen, die Einrichtung sicherer Querungsstellen, die (Um-)gestaltung von Plätzen, die verbesserte Beleuchtung, sowie die Errichtung blauer und grüner Infrastruktur samt Ausstattungselementen) im Sinne der Fußverkehrsstrategie Steiermark 2030+.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Steiermark Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau
Stempfergasse 7, 8010 Graz
0316 877 3055
Abteilung16@stmk.gv.at
https://www.verkehr.steiermark.at

Antragstellung und (telefonische Auskünfte sind gebührenfrei.

Gemäß geltender Förderrichtlinie

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Fußverkehr vom Oktober 2024, GZ.: ABT16-55856/2024-54

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Steigerung des Fußverkehr-Anteils
Steigerung der Lebensqualität und der Attraktivität des öffentlichen Raums
Belebung der Ortszentren

Referenznummer

1079433

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