Mitgliedschaft Land Kärnten bei der Gesellschaft für Politische Bildung Link zur Förderung kopieren

Mit Beschluss vom 19.06.2017 (Zahl 06-LLL-54/20-2017) in der 96. Sitzung des Kollegiums der Kärntner Landesregierung trat das Land Kärnten dem Verein „Österreichische Gesellschaft für politische Bildung“ ZVR:353092820 bei.

Die Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung (ÖGPB) sieht politische Bildung als angeleitete und institutionalisierte Möglichkeit der Reflexion über das Politische, um kritisches Bewusstsein, selbständige Urteilsfähigkeit und politische Mitgestaltung zu fördern. Es sollen Lernforen stattfinden, wo sich Individuen und Gruppen über die gesellschaftlich relevanten Fragen und Probleme verständigen und Wissen und Kompetenzen erwerben können.

Aufgabenfelder der ÖGPB:

  • Förderung von Projekten der politischen Bildung in den Mitgliedsländern (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Kärnten) bis max. € 4.500,- pro Projekt.

Die Mittel dafür werden von den Bundesländern durch die Mitgliedsbeiträge und vom BMFWF zu gleichen Teilen aufgebracht.

  • Projektberatung
  • Bildungsangebote: Workshops, Trainings und Lehrgänge für Erwachsenenbildner:innen und Multiplikator:innen
  • Bereitstellung von Materialien zu jährlichen Schwerpunktthemen und zu Methoden der politischen Erwachsenenbildung
  • Förderbar sind Einrichtungen, die Projekte der Erwachsenenbildung durchführen und auf kommunaler, regionaler oder Landesebene tätig sind, nicht jedoch bundesweit tätige Zentralorganisationen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 - Gesellschaft und Integration
Hasnerstr. 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
05053633067
abt13.lebenslangeslernen@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung auf Basis RS-Akt

Leistungsart

Förderungen - Mitgliedsbeiträge

Referenznummer

1079383

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