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Kinder mit Behinderungen können diese stationäre Leistung in einer von ihnen besuchten Sonderschule in Anspruch nehmen, um eine ganzheitliche Förderung, Bildung und Pflege auch nach der Tagesbetreuung nach § 10 Abs. 1 lit. a TTHG zu erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 Tiroler Teilhabegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079243

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