Hausunterricht für schulpflichtige Kinder und Jugendliche Link zur Förderung kopieren

Kinder und Jugendliche, die vom Schulbesuch aufgrund ihrer Behinderungen befreit sind, können Einzelunterricht in Anspruch nehmen, um einen Schulabschluss zu erreichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 5125082642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit f Tiroler Teilhabegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079219

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