Volle Erziehung für Minderjährige und junge Erwachsene Link zur Förderung kopieren

Volle Erziehung ist zu gewähren, wenn Eltern bzw. mit der Obsorge in den Bereichen Pflege und Erziehung betraute Personen nicht in der Lage sind, die zum Wohl von Minderjährigen und jungen Erwachsenen erforderliche Erziehung zu gewährleisten und die Unterstützung der Erziehung nicht ausreicht.

Die volle Erziehung umfasst die Betreuung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen außerhalb der Familie, sofern der Kinder- und Jugendhilfeträger mit der Pflege und Erziehung zur Gänze einschließlich der gesetzlichen Vertretung in diesem Bereich betraut ist.

Dies umfasst insbesondere:

  • Sozialpädagogische Einrichtungen,
  • Sozialpädagogisch-sozialtherapeutische Einrichtungen,
  • Innen- oder Außenwohnen,
  • Einrichtungen des betreuten Wohnens sowie
  • Erziehungshilfen, welche nach § 4 Abs. 3 TKJHG beauftragt werden

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at

Rechtsgrundlage

Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz - TKJHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079201

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