Volle Erziehung für Minderjährige und junge Erwachsene
Tirol
Volle Erziehung ist zu gewähren, wenn Eltern bzw. mit der Obsorge in den Bereichen Pflege und Erziehung betraute Personen nicht in der Lage sind, die zum Wohl von Minderjährigen und jungen Erwachsenen erforderliche Erziehung zu gewährleisten und die Unterstützung der Erziehung nicht ausreicht. Die volle Erziehung umfasst die Betreuung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen außerhalb der Familie, sofern der Kinder- und Jugendhilfeträger mit der Pflege und Erziehung zur Gänze einschließlich der gesetzlichen Vertretung in diesem Bereich betraut ist. Dies umfasst insbesondere: Sozialpädagogische Einrichtungen, Sozialpädagogisch-sozialtherapeutische Einrichtungen, Innen- oder Außenwohnen, Einrichtungen des betreuten Wohnens sowie Erziehungshilfen, welche nach § 4 Abs. 3 TKJHG beauftragt werden