Unterstützung der Erziehung für Minderjährige und junge Erwachsene Link zur Förderung kopieren

Die Unterstützung der Erziehung umfasst alle Hilfen, die Minderjährigen, jungen Erwachsenen, Eltern oder mit der Obsorge in den Bereichen Pflege und Erziehung betrauten Personen im Einzelfall gewährt werden können, um die Voraussetzungen für die Erziehung der Minderjährigen in der eigenen Familie durch Entlastung und Hilfestellung zu verbessern und die geeignet sind, eine Gefährdung des Kindeswohles abzuwenden und die Minderjährigen und jungen Erwachsenen bei der Erlangung ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen.

Dies umfasst insbesondere:

  • Sozialpädagogische Betreuung und Familienintensivbetreuung,
  • Hilfen zur Alltagsbewältigung,
  • Eltern-Kind Wohnen,
  • Nachbetreuung von Minderjährigen und jungen Erwachsenen im Anschluss an eine volle
    Erziehung,
  • Besuchsbegleitung im Rahmen der vollen Erziehung,
  • Erziehungshilfen, welche gem. § 4 Abs. 3 TKJHG beauftragt werden

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at

Rechtsgrundlage

Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz - TKJHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079193

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