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Individuelle Beratungsleistungen für junge Erwachsene bis längstens zur Vollendung des 24. Lebensjahres im Anschluss an eine Betreuung durch eine sozialpädagogische Einrichtung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at

Rechtsgrundlage

Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz - TKJHG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079185

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