Wohnen exklusive Berufsvorbereitung Link zur Förderung kopieren

Menschen mit Behinderungen, die die Leistung Berufsvorbereitung (§ 11 Abs. 2 lit. a) in Anspruch nehmen, können für die Dauer der Berufsvorbereitung zusätzlich diese Leistung in Anspruch nehmen, um eine Wohnmöglichkeit mit entsprechender Begleitung in unmittelbarer Nähe zur Einrichtung der Berufsvorbereitung zu erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 5125082642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 1 und Abs. 2 lit a Tiroler Teilhabegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1079110

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.