Mobilitätszuschuss Link zur Förderung kopieren

Menschen mit Behinderungen, die aufgrund von Behinderungen gehunfähig sind, kann unter gewissen Voraussetzungen ein Mobilitätszuschuss für Fahrten zu privaten Zwecken gewährt werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Vgl. Anhang 3 zur Förder-Richtlinie

Förder-Richtlinie

Rechtsgrundlage

§ 20 Tiroler Teilhabegesetz iVm § 5 Förder-Richtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1079029

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