Zuschüsse für Lohnkosten der Schulassistenz Link zur Förderung kopieren

Zur Assistenz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Schulalltag kann das Land Tirol den Erhaltern von Schulen, die nicht vom Bund erhalten werden, Zuschüsse zu den Lohnkosten der Schulassistenz gewähren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Der Zuschuss wird pro Schuljahr in zwei Raten bezahlt. Die erste Rate wird spätestens bis zum Ende des ersten Semesters, die zweite bis zum Ende des zweiten Semesters gezahlt, spätestens jedoch bis zum Beginn des neuen Schuljahres.

Rechtsgrundlage

§ 18 Tiroler Teilhabegesetz iVm der Schulassistenz-Richtlinie
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078971

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