Ersatz von Fahrtkosten Link zur Förderung kopieren

Menschen mit Behinderungen können die notwendigen Fahrtkosten ersetzt werden, die im Zusammenhang mit
  • der Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen nach dem TTHG oder
  • einer Beschäftigung, für die ein Arbeitsplatzzuschuss nach § 16 TTHG gewährt wird,
entstehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 17 Tiroler Teilhabegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078948

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.