Unterstützte Kommunikation Link zur Förderung kopieren

Unterstützte Kommunikation soll die kommunikativen Möglichkeiten von Menschen, die nicht oder nur eingeschränkt über Lautsprache kommunizieren können oder schwer verstanden werden, durch das Angebot von assistierenden und alternativen Methoden und Technologien aus dem Bereich unterstützte Kommunikation erweitern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 lit a Tiroler Teilhabegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1078898

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