Einzelförderung für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen Link zur Förderung kopieren

Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen können diese Leistung im Einzelsetting in Anspruch nehmen, um ihre kognitiven, sprachlichen, psychischen und sozialen Fähigkeiten zu entwickeln, welche sie dann in ihrem Umfeld einsetzen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 5125082642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit a Tiroler Teilhabegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1078849

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