Ausschreibung 2025
Unterstützung der Weiterentwicklung bestehender, aktiver Energiegemeinschaften im Hinblick auf folgende inhaltliche
Schwerpunkte:
- Die Erweiterung der Gemeinschaft, die Öffnung für neue Teilnehmende und bewusstseinsbildende Maßnahmen zu sozialen und technologischen Innovationen
- Maßnahmen zur Digitalisierung, Automatisierung, Steigerung der Prognosefähigkeit und Implementierung intelligenter Anwendungen zur erhöhten Steuerung/Flexibilisierung
Sollten die zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Einreichmöglichkeit vom Klima- und Energiefonds festgelegt werden.
Antragsberechtigte
Zielgruppe der Ausschreibung sind zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehende, aktiv in Betrieb befindliche Projekte der gemeinschaftlichen Energienutzung gemäß dem österreichischen Elektrizitätsrecht, nämlich
bestehender „gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen“ gemäß § 16a ElWOG 2010,
bestehender „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ gemäß § 79 EAG und § 16c ElWOG 2010 und
bestehende „Bürgerenergiegemeinschaften“ gemäß § 16b ElWOG 2010, die ausschließlich Energie aus erneuerbarer Energieerzeugung nutzen.
Weitere Voraussetzungen für die Antragstellung
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein aktiver Betrieb der Energiegemeinschaft vorliegen und es muss mindestens folgende Teilnehmer:innenzahl in der Energiegemeinschaft aktiv sein. Hierfür ist die Anzahl an Verbrauchszählpunkten relevant:
Modell/Antragstellende Person
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
- Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
- Regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften bzw. Dachorganisationen
Mindest-Teilnehmer:innenzahl (Verbrauchszählpunkte)
zu 1. 5
zu 2. 10
zu 3. 20
Weitere Anforderungen
Antragsteller erklären im Sinne der §§ 79 Abs. 2 EAG und 16b Abs. 2 ElWOG ihre Bereitschaft zur Aufnahme neuer Teilnehmer:innen, die in ihrem Nahebereich bzw. in dem Gebiet, in dem sie tätig sind, angesiedelt sind.
Außerdem verpflichten sich die antragstellenden Personen zur transparenten Informations- und Preisgestaltung gemäß den Handlungsempfehlungen für transparente Informations- und Preisgestaltung der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.
Anträge im Rahmen der Schwerpunkte 1 & 2 müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung bzw. durch die Umsetzung der zur Förderung eingereichten Maßnahmen zumindest zwei der im Ausschreibungsleitfaden genannten Kriterien (Punkt 3.2.3 und 3.3.3) der sozialen Innovation (Ausschreibungsschwerpunkt 1) bzw. der technologischen Innovation (Ausschreibungsschwerpunkt 2) erfüllen.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis 16.7.2026 möglich.