Persönliche Assistenz Link zur Förderung kopieren

Menschen mit Behinderungen, die in der Lage sind selbstständig zu wohnen, können persönliche Assistenz für jene Tätigkeiten in Anspruch nehmen, die sie aufgrund ihrer Behinderungen nicht selbst oder nicht ohne Hilfe ausführen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Landhaus 1, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck
+43 512 508 2642
ikjh@tirol.gv.at
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/inklusion-und-kinder-und-jugendhilfe/

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 1 und Abs. 2 lit a Tiroler Teilhabegesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1078823

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