Ziel der Förderung ist die Sicherstellung von Investitionen in Kärnten im Bereich Erneuerbare Energien und der Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich. (Gemeinden)
Die Förderung richtet sich an Kärntner Gemeinden, juristische Personen mit mehrheitlicher Gemeindebeteiligung im Rahmen der Durchführung von Vorhaben gemeindeübergreifender Zusammenarbeit (IKZ) nach Maßgabe der jeweiligen Bundesförderung und allenfalls anwendbarer sonstiger, insbesondere europarechtlicher Vorgaben.
Förderungen der Europäischen Union in den Bereichen Erneuerbare Energie und Energieeffizienz nach Maßgabe der jeweiligen Bundesförderung und allenfalls anwendbarer sonstiger, insbesondere europarechtlicher Fördervorgaben. Zuschüsse werden ausschließlich gewährt für:
- LED-Straßenbeleuchtungen
- LED-Innenbeleuchtungen bei öffentlich genutzten Gebäuden
- Fenstertausch, Dämmungen bei öffentlich genutzten Gebäuden
- Heizungsanlagen bei öffentlich genutzten Gebäuden
Die Höhe des Landeszuschusses wird durch die Förderstellen des Bundes oder der Europäischen Union vorgegeben.