Energiesparmaßnahmen Gemeinden Link zur Förderung kopieren

Ziel der Förderung ist die Sicherstellung von Investitionen in Kärnten im Bereich Erneuerbare Energien und der Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich. (Gemeinden)

Die Förderung richtet sich an Kärntner Gemeinden, juristische Personen mit mehrheitlicher Gemeindebeteiligung im Rahmen der Durchführung von Vorhaben gemeindeübergreifender Zusammenarbeit (IKZ) nach Maßgabe der jeweiligen Bundesförderung und allenfalls anwendbarer sonstiger, insbesondere europarechtlicher Vorgaben. 

Förderungen der Europäischen Union in den Bereichen Erneuerbare Energie und Energieeffizienz nach Maßgabe der jeweiligen Bundesförderung und allenfalls anwendbarer sonstiger, insbesondere europarechtlicher Fördervorgaben. Zuschüsse werden ausschließlich gewährt für:


- LED-Straßenbeleuchtungen
- LED-Innenbeleuchtungen bei öffentlich genutzten Gebäuden
- Fenstertausch, Dämmungen bei öffentlich genutzten Gebäuden
- Heizungsanlagen bei öffentlich genutzten Gebäuden

Die Höhe des Landeszuschusses wird durch die Förderstellen des Bundes oder der Europäischen Union vorgegeben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung - Abteilung 7 Wirtschaftsstandort
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee
abt7.post@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-7

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Erneuerbare Wärme 2026

Anschlussförderung

Es handelt sich um eine Anschlussförderung an die Umweltförderung im Inland durch die KPC.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078724

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