Förderung von administrativen Schul-Assistenzen Link zur Förderung kopieren

Administrative Assistenzen sollen die Schulleitungen an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen von Verwaltungsarbeiten entlasten. Die jeweilige Gemeinde als gesetzlicher Schulerhalter stellt die Assistenzkräfte ein. Die monatliche Erhebung der Personalkosten, die Datenbereitungstellung für den Bund sowie die Verrechnung zwischen den Kostenträgern erfolgt durch die Landesverwaltung. Die Personalkosten werden nach einem Schlüssel zwischen Bund, Land und Schulgemeinden geteilt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Karmeliterplatz 2
8010 Graz
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74966578/DE/

Es fallen für die Städte und Gemeinden für die Antragstellung keinerlei Kosten an.

Gemäß der AdminAss-Controllingverordnung (BGBl. II Nr. 257/2023) sind dem Bundesministerium für Bildung monatlich sowohl ein anonymisierter Datensatz über das von der Stadt bzw. Gemeinde angestellte Personal zu übersenden, als auch eine monatliche Bedarfsmeldung zur Bezifferung der jeweils nachfolgenden Refundierung an die Länder. 

Zu diesem Zwecke sind dem Land Steiermark monatlich von den teilnehmenden Städten bzw. Gemeinden sowohl ein Daten- als auch ein Bruttolohnblatt zu übersenden. 

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 9 Finanzausgleichsgesetz (FAG 2024) AdminAss-Controllingverordnung (BGBl. II Nr. 257/2023)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078633

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