Förderung von administrativen Schul-Assistenzen Link zur Förderung kopieren

Administrative Assistenzen sollen die Schulleitungen an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen von Verwaltungsarbeiten entlasten. Die jeweilige Gemeinde als gesetzlicher Schulerhalter stellt die Assistenzkräfte ein. Die monatliche Erhebung der Personalkosten, die Datenbereitungstellung für den Bund sowie die Verrechnung zwischen den Kostenträgern erfolgt durch die Landesverwaltung. Die Personalkosten werden nach einem Schlüssel zwischen Bund, Land und Schulgemeinden geteilt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Karmeliterplatz 2
8010 Graz
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74966578/DE/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es fallen für die Städte und Gemeinden für die Antragstellung keinerlei Kosten an.

Gemäß der AdminAss-Controllingverordnung (BGBl. II Nr. 257/2023) sind dem Bundesministerium für Bildung monatlich sowohl ein anonymisierter Datensatz über das von der Stadt bzw. Gemeinde angestellte Personal zu übersenden, als auch eine monatliche Bedarfsmeldung zur Bezifferung der jeweils nachfolgenden Refundierung an die Länder. 

Zu diesem Zwecke sind dem Land Steiermark monatlich von den teilnehmenden Städten bzw. Gemeinden sowohl ein Daten- als auch ein Bruttolohnblatt zu übersenden. 

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 9 Finanzausgleichsgesetz (FAG 2024) AdminAss-Controllingverordnung (BGBl. II Nr. 257/2023)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078633

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