Wohnen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Link zur Förderung kopieren

Hilfe zum Wohnen in Wohneinrichtungen ist insbesondere durch Übernahme der Entgelte für Unterkunft und Betreuung zu gewähren.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
8010 Graz, Hofgasse 12

abteilung11@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 18 StBHG, LEVO-StBHG (WH BHG, TW BHG, TBEW BHG, WH PSY, TZW PSY, SPWG PSY)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078609

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