Richtlinie 2026 zur Förderung von Stromspeichersystemen Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird der Ankauf und die erstmalige Errichtung von Stromspeichersystemen mit einer förderbaren nutzbaren Speicherkapazität bis zu max. 20 kWh, die Nachrüstung bestehender PV Anlagen mit einem Stromspeichersystem mit einer förderbaren nutzbaren Speicherkapazität bis zu max. 20 kWh, die Erweiterung des Leistungsbereiches bestehender Stromspeichersystemen mit einer max. Gesamtleistung (Bestand mit Erweiterung) von 20 kWh.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung
Prälat Gangl Straße 1, 7000 Eisenstadt
057600/2801
post.a9-energie@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-neu/

Rechtsgrundlage

Richtlinie 2026 zur Förderung von Stromspeichersystemen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,75 Mio. Euro

Referenznummer

1078567

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