Richtlinie 2026 zur Förderung von Stromspeichersystemen Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird der Ankauf und die erstmalige Errichtung von Stromspeichersystemen mit einer förderbaren nutzbaren Speicherkapazität bis zu max. 20 kWh, die Nachrüstung bestehender PV Anlagen mit einem Stromspeichersystem mit einer förderbaren nutzbaren Speicherkapazität bis zu max. 20 kWh, die Erweiterung des Leistungsbereiches bestehender Stromspeichersystemen mit einer max. Gesamtleistung (Bestand mit Erweiterung) von 20 kWh.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung
Prälat Gangl Straße 1, 7000 Eisenstadt
057600/2801
post.a9-energie@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-neu/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie 2026 zur Förderung von Stromspeichersystemen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,75 Mio. Euro

Referenznummer

1078567

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.