Bundesförderung für ganztägige Schulformen - Infrastruktur Link zur Förderung kopieren

Der Bund stellt den Ländern aufgrund des Bildungsinvestitionsgesetzes - BIG, BGBl. I Nr. 8/2017, i.d.g.F., Zweckzuschüsse für den Ausbau und den Erhalt der schulischen Tagesbetreuung (GTS) zur Verfügung.

Ziel ist es, dass ein flächendeckendes Angebot an Tagesbetreuung an ganztägigen Schulformen und anderen Betreuungseinrichtungen für 40% der Kinder von 6 bis 15 Jahren bzw. bei 85% der allgemeinbildenden Pflichtschulen zur Verfügung steht.

Zu diesem Zweck soll das Angebot der ganztägigen Schulformen für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten ganztägigen Schulen in bedarfsgerechter Form erhalten und weiter ausgebaut werden.

Das Land gewährt den Schulerhaltern Zweckzuschüsse des Bundes zur Verbesserung der Infrastrukturen der ganztägigen Schulformen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
8010 Graz, Karmeliterplatz 2
03168770
abteilung6@stmk.gv.at
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74966578/DE/

Homepage des Bundesministeriums für Bildung: Finanzierung

Rechtsgrundlage

Bildungsinvestitionsgesetz, BGBl. I Nr. 8/2017, i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078435

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