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Aufgrund der demografischen Entwicklung ist es eine Notwendigkeit, Einrichtungen zu schaffen, die die Versorgung der älteren Generation und von Personen mit Betreuungs- und Pflegebedarf aufgrund von Behinderung oder Demenz stationär und teilstationär gewährleisten. Kapazitäten für Kurzzeit-, Übergangs- und Entlastungsbetreuung müssen geschaffen werden.Mit diesen Maßnahmen soll die Versorgungsqualität und -quantität erhöht werden.
Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9, Hauptreferat EU-Förderwesen post.a9@bgld.gv.at