Sanierung von EH, RH und Wohnungen im privaten Wohnbau für Ausstieg aus fossilen Energieträgern Link zur Förderung kopieren

  1. Im Rahmen dieser Richtlinie werden vom Land Burgenland nach Maßgabe der im jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel die Sanierungen an oder in burgenländischen Eigenheimen, Reihenhäusern oder Wohnungen im Eigentum von natürlichen Personen gefördert, damit der effiziente Einsatz eines alternativen Heizsystems möglich ist.
  2. Die Förderung besteht im Falle des Ankaufsbonus in der Gewährung eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. 
  3. Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.
  4. Soweit es Bedarf und zur Verfügung stehende Fördermittel erforderlich machen, wird eine Reihung der Förderungsanträge nach dem Datum des Einlangens vorgenommen und kann die Förderungsmaßnahme und damit die Möglichkeit der Einreichung von Förderungsanträgen nach dieser Richtlinie vorzeitig beendet werden.
  5. Aus dem Landeshaushalt wird für den nichtrückzahlbaren Ankaufbonus gemäß § 16 Abs. 3 pro Jahr ein Betrag von EUR 0,50 Mio. aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung
057600/2801
post.a9-energie@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/wohnbaufoerderung/sonderwohnbaufoerderungs-aktion/

Rechtsgrundlage

Sonderförderrichtlinien 2026 zur Förderung der Sanierung von Eigenheimen, Reihenhäusern und Wohnungen im privaten Wohnbau für den Ausstieg aus fossilen Energieträgern
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,5 Mio. Euro

Referenznummer

1078351

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