ESF+ Programm Beschäftigung Österreich & JTF 2021-2027 - Priorität: 3 Link zur Förderung kopieren

  • Priorität 3: Bekämpfung von Armut und Förderung der aktiven Inklusion. 
  • Die Fördercalls unterstützten Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration und sozialen Inklusion armutsgefährdeter und benachteiligter Personen.
  • Gefördert werden Qualifizierung, Coaching, Beschäftigungsangebote, Anerkennung non-formaler Kompetenzen sowie strukturelle Verbesserungen (z. B. Mobilität, Telearbeit).
  • Schwerpunkte sind digitale und grüne Kompetenzen, Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sowie Jugendmobilität.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 - Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt
Amt der Kärntner Landesregierung
Mießtaler Str. 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 31102
abt11.am@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=3&detail=1296

Die Finanzierung erfolgt im Schlüssel von 60 % aus nationalen Mitteln des Landes Kärnten und 40 % durch den Europäischen Sozialfonds (ESF).

Vollständigkeits- und Formalprüfung

  • Abrechnungsprüfung gemäß ESF-Standards
  • Sach- und Endberichte
  • Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
  • Selbstauskunft zur Vermeidung von Doppelförderung
  • Möglichkeit von Vor-Ort-Kontrollen

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2021/1057 – Europäischer Sozialfonds Plus ESF-Sonderrichtlinie (EK und RKP) Kärntner Chancengleichheitsgesetz Operationelles Programm ESF+ Österreich Begutachtungsschema der ZWIST Kärnten; Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (VO (EU) 651/2014

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078344

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