Richtlinie zur Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird der Ankauf von Elektro-Mobilen für Pensionisten und gehbehinderte Personen, die Neuanschaffung von Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern und Elektro-Transporträdern und Elektrischer Ladeinfrastruktur, die Neuanschaffung oder der Umbau von PKW auf vollelektrischen Betrieb.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung
057600/2801
post.a9-energie@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-neu/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,75 Mio. Euro

Referenznummer

1078310

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