Richtlinie zur Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird der Ankauf von Elektro-Mobilen für Pensionisten und gehbehinderte Personen, die Neuanschaffung von Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern und Elektro-Transporträdern und Elektrischer Ladeinfrastruktur, die Neuanschaffung oder der Umbau von PKW auf vollelektrischen Betrieb.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung - Abteilung 9, Hauptreferat Wohnbauförderung
057600/2801
post.a9-energie@bgld.gv.at
https://www.burgenland.at/themen/bauen/wohnen/energie-neu/

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,75 Mio. Euro

Referenznummer

1078310

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