Die Haftentlassenenhilfe Wien / NEUSTART Link zur Förderung kopieren

Aufgabe der Haftentlassenenhilfe ist es, Inhaftierte auf ihre Entlassung vorzubereiten und sie nach der Entlassung dabei zu unterstützen, ein Zuhause zu finden, den Lebensunterhalt zu sichern und sich wieder an das Leben in Freiheit zu gewöhnen. Im Gegensatz zur Bewährungshilfe ist die Haftentlassenenhilfe eine Dienstleistung von NEUSTART, die freiwillig in Anspruch genommen wird.

Um die Reintegration bereits vor der Entlassung vorzubereiten, fördert das Land Wien die sozialarbeiterische Betreuung in Form zwei Vollzeitäquivalenten von NEUSTART.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien, Magistratsabteilung 40, Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 8
01 4000 8040
post@ma40.wien.gv.at

Rechtsgrundlage

Beschluss des Gemeinderatsausschusses Jugend, Soziales, Information und Sport vom 10.02.1999, GRA.Z.: JSIS 19/99GJS

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078286

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