Förderung der Ausbildung in anerkannten zwischenbetrieblichen Lehrwerkstätten Link zur Förderung kopieren

Spezielle Fähigkeiten und Fertigkeiten, die im Rahmen der betrieblichen Lehrausbildung nicht vollständig abgebildet werden, können durch besondere Ausbildungsmodule von Dritten den Lehrlingen vermittelt werden. Zwischenbetriebliche Ausbildungseinrichtungen bieten insbesondere für KMU wichtige Ausbildungsangebote an.

Um diese Ausbildungsangebote verstärkt zu nutzen, werden die damit verbundenen Kosten vom Land Kärnten gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 - Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt
Amt der Kärntner Landesregierung
Mießtaler Str. 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536 31102
abt11.am@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=3&detail=913

Die Auszahlung der Förderung erfolgt als Direktzahlung auf das Bankkonto des Unternehmens; die anfallenden Kosten werden vom Land Kärnten übernommen.

Die Leistungskontrolle erfolgt über den Nachweis der in der Lehrwerkstätte absolvierten Ausbildungszeiten, der Einhaltung der Mindestunterrichtseinheiten sowie der mit der Lehrausbildung verbundenen Kosten.

Rechtsgrundlage

Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG, LGBl Nr 49/1984 idgF Rahmenrichtlinie zum Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG) sowie den darauf basierenden, jeweils geltenden Maßnahmenschwerpunkten; VO (EU) 651/2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078138