Förderung für den laufenden Betrieb von betrieblichen Lehrwerkstätten Link zur Förderung kopieren

  • Neben der Errichtung betrieblicher Lehrwerkstätten ist auch deren laufender Betrieb mit einem erhöhten finanziellen Aufwand verbunden. Zur nachhaltigen Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität werden Unternehmen daher durch eine Förderung des laufenden Betriebs ihrer betrieblichen Lehrwerkstätten unterstützt.
  • Förderfähig sind Unternehmen im Bundesland Kärnten, die eine vom Land Kärnten anerkannte betriebliche Lehrwerkstätte betreiben und den erforderlichen Qualitätsstandard durch ein entsprechendes Infrastruktur- bzw. Investitionskonzept sowie ein Betriebskonzept nachweisen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 - Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt
Mießtaler Str. 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050 536 31102
abt11.am@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=3&detail=913

Die Auszahlung der Förderung erfolgt als Direktzahlung auf das Bankkonto des Unternehmens; die anfallenden Kosten werden vom Land Kärnten übernommen.

Die Kontrolle der Leistung erfolgt durch Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen, insbesondere durch Nachweise über das aufrechte Lehrverhältnis, die Ausbildungsdauer sowie die tatsächliche Durchführung der Ausbildung in der betrieblichen Lehrwerkstätte. 

Rechtsgrundlage

Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG, LGBl Nr 49/1984 idgF Rahmenrichtlinie zum Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG) sowie den darauf basierenden, jeweils geltenden Maßnahmenschwerpunkten; VO (EU) 651/2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Zweck der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von Unternehmen in Kärnten beim laufenden Betrieb betrieblicher Lehrwerkstätten zur Sicherstellung einer dauerhaft hohen Ausbildungsqualität.

Referenznummer

1078120