Förderung für den laufenden Betrieb von betrieblichen Lehrwerkstätten Link zur Förderung kopieren

  • Neben der Errichtung betrieblicher Lehrwerkstätten ist auch deren laufender Betrieb mit einem erhöhten finanziellen Aufwand verbunden. Zur nachhaltigen Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität werden Unternehmen daher durch eine Förderung des laufenden Betriebs ihrer betrieblichen Lehrwerkstätten unterstützt.
  • Förderfähig sind Unternehmen im Bundesland Kärnten, die eine vom Land Kärnten anerkannte betriebliche Lehrwerkstätte betreiben und den erforderlichen Qualitätsstandard durch ein entsprechendes Infrastruktur- bzw. Investitionskonzept sowie ein Betriebskonzept nachweisen können.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport
Mießtaler Str. 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050 536 31102
arbeitsmarkt@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 29.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt als Direktzahlung auf das Bankkonto des Unternehmens; die anfallenden Kosten werden vom Land Kärnten übernommen.

Die Kontrolle der Leistung erfolgt durch Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen, insbesondere durch Nachweise über das aufrechte Lehrverhältnis, die Ausbildungsdauer sowie die tatsächliche Durchführung der Ausbildung in der betrieblichen Lehrwerkstätte. 

Rechtsgrundlage

Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz - K-AWFG, LGBl Nr 49/1984 idgF Rahmenrichtlinie zum Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderungsgesetz (K-AWFG) sowie den darauf basierenden, jeweils geltenden Maßnahmenschwerpunkten; VO (EU) 651/2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Zweck der Förderung ist die finanzielle Unterstützung von Unternehmen in Kärnten beim laufenden Betrieb betrieblicher Lehrwerkstätten zur Sicherstellung einer dauerhaft hohen Ausbildungsqualität.

Referenznummer

1078120