Förderung kommunaler gewässerökologischer Sanierungsmaßnahmen Link zur Förderung kopieren

Gemeinden und Verbände, die eine die Hydromorphologie eines Gewässers belastende Anlage betreiben, können Förderungen zum gewässerverträglichen Umbau erhalten. Da dies zumeist Hochwasserschutz-Anlagen sind, ist dies nur mit intensiver Unterstützung der Konsenswerber möglich. Dies beinhaltet die Unterstützung bei der Projektentwicklung, die Sicherstellung von Förderungsmitteln (Bund und Land) bzw. Finanzierung und die Erfassung aller wesentlichen Projektdaten, laufende Ergänzung und Aufbereitung aller Daten betreffend der Förderungsmittelbereitstellung inklusive Regierungssitzungsantrag und Prioritätenlisten, Bereitstellung von Grundlagen für die Förderungsabwicklung, Auswertungen für führungs- und budgettechnische Aufgaben, Controlling und Berichtswesen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 - Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
03168772025
abteilung14@stmk.gv.at
https://www.wasserwirtschaft.steiermark.at/

Rechtsgrundlage

Umweltförderungsgesetz; Abwicklungsvereinbarung zwischen Bund und dem Bundesland Steiermark
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078112

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