Förderung von Sanierungsmaßnahmen Link zur Förderung kopieren

Hochwasserschäden an Gewässern und schutzbaulichen Einrichtungen als Folge von Ereignissen, die keine Katastrophe im Sinne des Steiermärkischen Katastrophenschutzgesetzes darstellen, können gefördert werden. Dies umfasst die Erhebung der Hochwasserschäden, die Meldung dieser in der Hochwasserereignisdatenbank des Bundes, die Einholung der technisch-finanziellen Genehmigung bei der Abwicklungsstelle des Bundes, die Sicherstellung der Landesförderung und Finanzierung. Veranlassung der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Förderungsnehmer. Erfassung aller wesentlichen Projektdaten in das Förderungsinformationssystem, laufende Ergänzung und Aufbereitung aller Daten betreffend Fördermittelbereitstellung inklusive Regierungssitzungsantrag, Bereitstellung von Grundlagen für die Förderungsabwicklung, Auswertungen für führungs- und budgettechnische Aufgaben, Controlling, Berichtswesen (Förderungsmanagement Schutzwasserwirtschaft).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 - Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
03168772025
abteilung14@stmk.gv.at
https://www.wasserwirtschaft.steiermark.at/

Förderung - Hochwasserschutz - Wasserwirtschaft - Landesregierung Steiermark

Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, den Formularen zur Antragstellung sowie sonstigen Unterlagen finden Sie auf der Seite der  Abwicklungsstelle des Bundes (KPC - Kommunalkredit) in der Kategorie Wasserwirtschaft im Bereich Hochwasserschutz.

Rechtsgrundlage

Wasserbautenförderungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1078070

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