Cultural Heritage Data and Sciencel (CHDS) Link zur Förderung kopieren

Das von der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung finanzierte Förderprogramm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW)  dient der mehrjährigen Förderung von Heritage Science-Forschungsprojekten an Forschungs- und Kulturerbeeinrichtungen in Österreich mit dem Ziel, weitere nachhaltige Forschungsimpulse im Bereich der österreichischen Heritage Science Community zu setzen, in dieser spezifischen Form gleichermaßen Grundlagenforschung und anwendungsorientierte Forschung zu stärken und die Verankerung in der diesbezüglichen europäischen Forschungsinfrastruktur (E-RIHS) zu festigen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Österreichische Akademie der Wissenschaften
Dr. Ignaz Seipel-Platz 2, 1010 Wien
https://www.oeaw.ac.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 02.11.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die ausgewählten Projekte müssen spätestens 6 Monate nach Übermittlung des Bewilligungs­schreibens starten und haben eine Projektlaufzeit von max. 48 Monaten. Mit den Projektleiter:innen und und den Forschungs-/Kulturerbeinstituten wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen. Eine kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit ist für einen Zeitraum von max. 6 Monaten möglich, muss allerdings begründet werden.

Jährlich ist über den Projektfortschritt und die Mittelverwendung Bericht zu legen. Über eine Änderung des Projektplans muss das Programmmanagement umgehend informiert werden. Nicht gemeldete Änderungen haben gegebenenfalls die Einstellung des Projekts zur Folge. Es liegt im Ermessen des Programmmanagements, Änderungen zu akzeptieren oder auch extern evaluieren zu lassen und im gegebenenfalls abzulehnen.

  • Nach Abschluss ist ein umfassender Projektendbericht vorzulegen, der einer Evaluation unterzogen wird. Erst nach erfolgter erfolgreicher Evaluation der Ergebnisse des Projekts gilt das Projekt als abgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Fördervertrag

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,4 Mio. Euro

Wirkungsziele

Förderung des Programms Cultural Heritage Data and Sciences

Referenznummer

1078047