Förderung von raumplanerischen Entwicklungskonzepten Link zur Förderung kopieren

Das Land Vorarlberg gewährt Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Regionen zur finanziellen Unterstützung bei der Erstellung, Evaluierung und Überarbeitung von räumlichen Entwicklungskonzepten auf regionaler, kommunaler und quartierbezogener Ebene.

Gefördert werden externe Drittkosten (z. B. Planungsbüros, Prozessbegleitung, Modellbau) für Konzepte, die auf dem „Raumbild Vorarlberg 2030" aufbauen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Vorarlberg, Abteilung Raumplanung und Baurecht
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Raumplanung und Baurecht, Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz
05574 511 27105
raumplanung@vorarlberg.at
https://www.vorarlberg.at/gemeinde-und-regionalentwicklungsfoerderung

Rechtsgrundlage

Richtlinie der Landesregierung über die Förderung raumplanerischer Entwicklungskonzepte
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1077940

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