Allgemeine Bauwirtschaft Link zur Förderung kopieren

Durch die Gewährung einer Förderung für NÖ Gemeinden oder NÖ Gemeindeverbände aus dem Titel der „Allgemeinen Bauwirtschaft“ soll einerseits die Umsetzung von Infrastruktur-Maßnahmen durch die NÖ Gemeinden forciert werden, andererseits soll durch die geförderten Maßnahmen der Gemeinden auch die NÖ Bauwirtschaft unterstützt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeiner Baudienst (BD1)
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742 9005 14477
post.bd1@noel.gv. at
https://www.noe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 18.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Förderung kann grundsätzlich, außer in
begründeten Ausnahmefällen, erst nach Vorliegen des vollständigen Nachweises über die widmungsgemäße Verwendung erfolgen. Als Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung sind vom Fördernehmer eine Fertigstellungsanzeige bzw. Durchführungsanzeige und eine Gesamtkostenaufstellung vorzulegen.

Die Auszahlbarkeit der Förderung ist mit 2 Jahren ab der
Förderzusage befristet.

Der Fördernehmer verpflichtet sich, eine Überprüfung aller
notwendigen Unterlagen (Rechnungsunterlagen, Gesamtkosten-Abrechnung, Bestätigung über die erfolgte Durchführung des Projektes) sowie eine Besichtigung des fertiggestellten Projektes an Ort und Stelle zu ermöglichen.

Der Fördernehmer verpflichtet sich, den Organen des Landes NÖ und des NÖ Landesrechnungshofes in sämtliche das Fördervorhaben betreffenden Unterlagen Einsichtnahme zu gewähren, sämtliche verlangte Auskünfte zu erteilen.

Rechtsgrundlage

Beschluss der NÖ Landesregierung vom 23.09.2025; Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für NÖ Gemeinden aus dem Titel „Allgemeine Bauwirtschaft“

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,776 Mio. Euro

Wirkungsziele

Forcierung der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen durch NÖ Gemeinden

Referenznummer

1077874

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