Zweckzuschuss zur Unterstützung der Hospiz- und Palliativversorgung Link zur Förderung kopieren

  • Mit der Gewährung der Zweckzuschüsse aus dem Hospiz- und Palliativfonds unterstützt der Bund die Länder bei der Umsetzung eines österreichweiten, bedarfsgerechten und nach einheitlichen Kriterien organisierten Hospiz- und Palliativversorgungsangebotes, damit insbesondere für Palliativpatienten und -patientinnen und deren An- und Zugehörige ihren besonderen Bedürfnissen angepasste Unterstützungsleistungen erreichbar, zugänglich und leistbar angeboten werden können, und die Grundversorgung ergänzt werden kann.
  • Förderungsnehmer können sein: Rechtsträger, die Versorgung, Auf- und Ausbau der mobilen und stationären Hospiz- und Palliativversorgung durchführen und den Vorgaben gem. Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) und den Vereinbarungen zwischen Bund, Sozialversicherung und Land entsprechen, wie beispielsweise Mobile Palliativteams oder stationäre Hospize.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kärntner Landesverband von Hospiz- und Palliativeinrichtungen
Martin-Luther-Straße 13
9560 Feldkirchen i. K.
+43 676 74 321 33
office@klv-hospiz.at
https://www.klv-hospiz.at/informationen.php

Diakonie Hospiz Treffen
Tarmannweg 3
9521 Treffen am Ossiachersee
+43 4248 2392 401
hospiz.treffen@diakonie-delatour.at
https://www.diakonie.at/unsere-angebote-und-einrichtungen/diakonie-hospiz-treffen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 29.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG, BGBl. I Nr. 29/2022 idgF.; Qualitätskriterien- und Indikatoren HOS/PAL (GÖG); Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz - K-PBG, LGBl. Nr. 105/2022 idgF.; Richtlinien Stationäres Hospiz in Kärnten

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1077866

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