Wundmanagement Link zur Förderung kopieren

  • Mit dem „Fördermodell Wundmanagement“ gewährt das Land Burgenland als Träger von Privatrechten in Kooperation mit den burgenländischen Krankenversicherungsträgern seit 01.01.2017 Behandlungskosten bzw. ein Teil der Behandlungskosten für die Behandlung von schwer- oder nichtheilenden Wunden.
  • Seit 01.01.2023 wird die flächendeckenden Versorgung, Koordination und Abwicklung von Wundmanagement im Burgenland nunmehr von der Betreuung und Pflege Burgenland GmbH (BuP GmbH) durchgeführt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Betreuung und Pflege Burgenland GmbH
050944 5300
wundmanagement@bup-burgenland.at
https://www.burgenland.at/themen/pflege/wundmanagement/

  • Personen, die aufgrund sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, erhalten bei Verordnung auf Wundbehandlung durch den Hausarzt und Vorliegen einer medizinischen Bewilligung durch den medizinischen Dienst  der am Projekt teilnehmenden Versicherungsträger (ÖGK, SVS, SVA, BVAEB) 100 % der Behandlungskosten als Förderung.
  • Personen, die nicht wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, für die jedoch eine Verordnung durch den Hausarzt auf Wundbehandlung vorliegt, haben pro Behandlungseinheit € 26,-- als Selbstbehalt an die Betreuung und Pflege Burgenland GmbH zu leisten.
  • Die Abwicklung der Verrechnung erfolgt direkt mit der Betreuung und Pflege Burgenland GmbH, daher ist keine Antragstellung beim Land Burgenland erforderlich.

Rechtsgrundlage

§ 18 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024 - Bgld. SHG 2024; Verträge

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1077569

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