Streunerkatzenkastration Link zur Förderung kopieren

Nach § 2 Tierschutzgesetz haben Bund, Länder und Gemeinden nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten Anliegen des Tierschutzes zu fördern. Die Förderung der Kastration von Streunerkatzen ist ein unverzichtbarer Bestandteil des gelebten Tierschutzes. Das Fangen von verwilderten Katzen zu Kastrationszwecken ist alternativlos.

Die Kastration von Streunerkatzen stellt eine Kooperation zwischen dem Land Kärnten, der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Kärnten und dem Kärntner Gemeindebund dar. 

Die Gemeinden sind Anlaufstelle für aufmerksame Bürger:innen und für Tierschutzvereine, die sich um die Eindämmung von verwilderten Katzen und Katzenpopulationen kümmern und sich unentgeltlich um den Fang dieser Tiere bemühen. Die freiberuflichen Tierärzte:innen, die sich an der Aktion beteiligen, führen die Kastration und die Kennzeichnung mittels Mikrochip durch und rechnen diese mit der jeweiligen Gemeinde ab.

Innerhalb des vorliegenden Förderprogramms refundiert das Land Kärnten den Gemeinden einen Teil der angefallenen Kosten pro Kastration, wobei die finanzielle Unterstützung nach budgetären Möglichkeiten erfolgt.

Ziele für Kärnten sind:

  • Regulierung der Streunerkatzen-Population
  • Eindämmung der Ausbreitung von Krankheiten sowohl beim Menschen als auch beim Tier (zB Leukose, FIP, Katzenschupfen, Katzenseuche)
  • Verhinderung bzw. Reduzierung von Tierleid

Förderungsadressat sind die Gemeinden in Kärnten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege
Kirchengasse 43
9020 Klagenfurt am Wörthersee
+435053615222
abt5.tsk@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-5

Rechtsgrundlage

§ 2 Tierschutzgesetz, BGBl. I Nr. 118/2004, idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1077528

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