Refundierung der Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 PFG Link zur Förderung kopieren

  • Die Zweckzuschüsse dienen der Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, und nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I Nr. 55/2005.
  • Die Zuschüsse verfolgen das Ziel, eine bessere Bezahlung zu gewährleisten und Zusatzleistungen durch Kompetenzverschiebungen von Pflege- und Betreuungspersonal abzudecken (vgl. § 1 EEZG).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesundheit und Sport (IVb)
IVB@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Pflegefondsgesetz (PFG) iVm Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG) und Richtline der Vorarlberger Landesregierung über die Auszahlung der Mittel nach dem Pflegefondsgesetz an private Krankenanstalten für die Jahre 2025 bis 2028 Die Regelungen zur Entgelterhöhung von Pflege- und Betreuungspersonal finden sich in § 1 Abs. 3 Z. 2, § 2 Abs. 3a und § 3 Abs. 2 Z. 3 und Abs. 2a PFG in Verbindung mit dem Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. BGBl. I Nr. 104/2022 in der Fassung BGBl. I Nr. 13/2023 (§ 2 Abs. 3 und § 3 EEZG).

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1077502

Folgende Förderungen könnten Sie auch interessieren.