Im Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ist die Förderung von Tagesmüttern und Tagesvätern insofern geregelt, dass das Land als Träger von Privatrechten Tagesmüttern und Tagesvätern sowie den Rechtsträgern von Tagesmüttern und Tagesvätern zur Sicherung einer diesem Gesetz entsprechenden Tagesbetreuung Förderungsbeiträge gewähren kann, wenn die Voraussetzungen gem. K-KBBG vorliegen. Diese Betreuung durch Tagesmütter/ -väter wird mit finanziellen Mitteln durch das Amt der Kärntner Landesregierung unterstützt und über die AVS - Arbeitsvereinigung der Sozialhilfe Kärnten durchgeführt.
Die Bildung und Betreuung bei Tagesmüttern und Tagesvätern stellt eine wichtige Säule in der Kärntner Elementarbildung dar, um flexible regionale Angebote in Kleingruppen sicherzustellen. Mit der Förderung dieser Bildungs- und Betreuungsform wird ein Beitrag dazu geleistet, dass Kärntner Kinder Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung haben und dies für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
leistbar ist.