Förderungen im Zuständigkeitsbereich der Fachabteilung: Energiewende, Bewusstseinsbildung Link zur Förderung kopieren

Projekte zum Ziele der Energiewende (ua. bewusstseinsbildende Maßnahmen der Energiewende) können gefördert werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Abteilung V/7 - Förderung der Energiewende und Bewusstseinsbildung
Stubenring 1, 1010 Wien
01/71100-0
POST.V7-25@bmwet.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

ARR 2014 - Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln sowie Bundeshaushaltsgesetzes BHG §30 Abs.5
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Energiewende
Bewusstseinsbildende Maßnahmen der Energiewende

Referenznummer

1077296

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