Förderungen im Zuständigkeitsbereich der Fachabteilung: Energiewende, Bewusstseinsbildung Link zur Förderung kopieren

Projekte zum Ziele der Energiewende (ua. bewusstseinsbildende Maßnahmen der Energiewende) können gefördert werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Abteilung V/7 - Förderung der Energiewende und Bewusstseinsbildung
Stubenring 1, 1010 Wien
01/71100-0
POST.V7-25@bmwet.gv.at

Rechtsgrundlage

ARR 2014 - Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln sowie Bundeshaushaltsgesetzes BHG §30 Abs.5
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Energiewende
Bewusstseinsbildende Maßnahmen der Energiewende

Referenznummer

1077296

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