Der seit 2004 vergebene Preis in Höhe von 3.000,– Euro wurde auf Initiative des Betriebsrates der ÖAW zur Würdigung der Präsidentschaft von Werner Welzig gestiftet und wird zu gleichen Teilen von Betriebsrat und Arbeitgeber getragen. Seit 2020 wird der Preis dauerhaft doppelt vergeben. Preisträger:innen sind Mitarbeiter:innen der ÖAW, die in besonderer Weise entweder zum inneren Zusammenhalt oder zum öffentlichen Ansehen der ÖAW beitragen. Der Preis dient nicht der Auszeichnung wissenschaftlicher Leistungen, sondern soll an Mitarbeiter:innen ungeachtet des jeweiligen Arbeitsfeldes vergeben werden. In der Kategorie „öffentliches Ansehen“ sollen insbesondere jene Personen berücksichtigt werden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Vermittlung von wissenschaftlichen Themen an die Öffentlichkeit beitragen.
Aktive Betriebsrät:innen, Leiter:innen von Instituten und Verwaltungseinheiten sowie Mitarbeiter:innen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind von der Zuerkennung des Werner Welzig-Preises ausgeschlossen. Letztere deshalb, weil sie aus rechtlichen Gründen nicht durch den ÖAW-Betriebsrat vertreten werden (können).
Es werden ausschließlich Vorschläge von Mitarbeiter:innen der ÖAW akzeptiert.