Aktionsrichtlinie „Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“
Burgenland
Wesentlichstes Förderungsziel ist die nachhaltige Stärkung der burgenländischen Tourismuswirtschaft durch Forcierung der Innovationsfähigkeit, Verbesserung des touristischen Angebotes, Schaffung neuer touristischer Strukturen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Maßnahmen zur Saisonverlängerung. Des Weiteren wird die Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in den Tourismusbetrieben und der Ausgleich von regionalen Disparitäten verfolgt. Diese Förderrichtlinie steht im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der Unternehmenspolitik der Europäischen Union, insbesondere durch die Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).